Elektronikversicherung für medizinische Anlagen und Geräte

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INTER Medizintechnik-Versicherung

Das exklusive Konzept auf Medizintechnik-Elektronikversicherung für nahezu alle elektronischen Geräte und Anlagen aus dem medizinischen Bereich bis zu einer Versicherungssumme von 1. Mio. EUR

  • ab 150 EUR netto jährlich
  • Selbstbehalt ab 150 EUR (gestaffelt nach Versicherungssumme)
  • Elektronik-Allgefahrenversicherung mit zahlreichen Deckungserweiterungen
  • Versicherungsschutz für medizintechnische Anlagen und Geräte sowie Datentechnik, Kommunikationstechnik, Bürotechnik
  • Mobiltelefone, Smartphones und Tablet-PC´s und Digitalkameras gelten mitversichert
  • Mitversicherung von inneren Betriebsschäden bis 1.000 EUR
  • Bereitstellungskosten für Ersatzanlagen im Schadenfall
  • Mitversicherung v. Arzttaschen und deren Inhalt (subsidiär)
  • Verderb von Medikamenten im Kühlbehälter bis 2.500 EUR (in Kühlschränken gemäß DIN 58345 bis 5.000 €)
  • Außenversicherung bis 50% der VS-Summe (weltweit)
  • Schadensuchkosten bis 10.000 EUR
  • Wegfall der Restwertanrechnung im Versicherungsfall
  • Mehrkosten durch Technologiefortschritt
  • Softwareversicherung bis 5.000 EUR beitragsfrei
  • Freizügigkeit zwischen mehreren Betriebsstätten inkl. eigene Transporte
  • mit Best-Klausel u. Leistungs-Upgrade-Garantie
  • optionale Mehrkosten- / Betriebsunterbrechungsversicherung
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BASLER Arztpraxis Elektronikversicherung

Die Elektronik-Pauschalversicherung für Arztpraxen der BASLER Allgemeine Versicherung AG

  • ab 200 EUR netto Jahresbeitrag
  • Versicherbar sind elektronische Anlagen und Geräte der Daten- und Kommunikationstechnik, Bürotechnik und Medizintechnik (Arztpraxis)
  • Pauschalversicherung bis 1.000.000 EUR Gesamt-Versicherungssumme
  • ABE Ersrisikosummen bis 10% der Versicherungssumme
  • Mitversicherung von Sachschäden durch Höhere Gewalt (Naturgewalten)
  • Außenversicherung innerhalb Europa 20% der VS, Weltweit bis 10.000 EUR
  • Vorsorgeversicherung bis zu 30% der Versicherungssumme
  • Softwareversicherung bis 25.000 EUR
  • Softwareschutzmodule bis 10.000 EUR
  • Mitversicherung Mehrkosten durch Technologiefortschritt
  • Inkl. Mehrkostenversicherung für Datenverarbeitungsanlagen
  • Mitversicherung von Laptops, PDA, Tablets, Mobiltelefone, Digitalkameras

Für Arztpraxen und deren medizinische Geräte die beste Wahl

Gängiger Weise haben Arztpraxen bereits eine Inhaltsversicherung. Diese sichert die klassischen Gefahren Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und Sturm ab. Das ist aber gerade in Bezug auf medizinische Geräte und Anlagen, sowie für den gesamten Kommunikations- und Datenbereich einer Praxis kein umfänglicher Versicherungsschutz. Man geht davon aus, dass über 64% aller Schäden an elektronischen Anlagen und Geräten auf Ursachen zurückzuführen sind, für die nur eine Elektronikversicherung einen passenden Versicherungsschutz bietet (u. A. Fahrlässigkeit, unsachgemäße Handhabung, Sturzschäden sowie Überspannung oder Kurzschluss).

Die Elektronikversicherung - der passende Schutz

Medizinische Betriebe und Praxen können in der heutigen Zeit ohne elektronische Technik nicht mehr auskommen. Elektronische Diagnosegeräte, Therapiegeräte, Lagerverwaltungssysteme, der Behandlungsstuhl eines Zahnarztes sowie die gesamte Büro-, Kommunikations-, EDV-Technik sind notwendige Investitionen im medizinischen Bereich. Je nach medizinischer Fachrichtung findet eine Wertebündelung durch medizinische Geräte und Anlagen statt, die einen entsprechenden Versicherungsschutz einer Allgefahrenversicherung benötigt.

Die versicherten Gefahren einer Elektronikversicherung

Über die klassischen Gefahren der Praxen- oder Betriebs-Inhaltsversicherung hinaus erstreckt sich der Versicherungsschutz in der Elektronikversicherung für medizinische Betriebe insbesondere auch auf Schäden durch:

Welche Anlagen und Geräte können hier versichert werden?

Für Betriebe im medizinischen Bereich kann Versicherungsschutz für nahezu alle Anlagen und Geräte gewährt werden. Dazu zählen z. B.:

Elektronikversicherung-Einzeldeckung oder Pauschaldeckung

Es können sämtliche vorhandenen elektronischen Anlagen und Geräte der Büro- und Medizintechnik komplett über die Elektronik-Pauschalversicherung versichert werden. Alternativ kann aber auch ein einzelnes elektronisches Gerät oder Anlage der Medizintechnik versichert werden. In der Elektronik-Einzelversicherung wird das einzelne Gerät mit Hersteller, Typbezeichnung, Seriennummer, Kosten etc. erfasst. In der Elektronik-Pauschalversicherung werden alle Geräte und Anlagen eines Betriebes oder einer Arztpraxis ohne Nennung der einzelnen Geräte versichert. Unser Online-Tarifrechner berücksichtigt die gewünschte Variante!

Sinnvolle Deckungsbausteine zur Elektronikversicherung

Zwei Deckungsbausteine stehen alternativ zur Auswahl bereit. Zum einen die Softwareversicherung und zum anderen die Mehrkostenversicherung.

Softwareversicherung

Sachschäden an der EDV können zum teilweisen oder gänzlichen Verlust von Daten und Programmen führen. Im Rahmen des Deckungsbausteines Softwareversicherung werden finanzielle Aufwendungen für die Wiederbeschaffung und die Wiedereingabe von Daten und Programmen, die durch einen versicherten Sachschaden an den Geräten verloren gegangen sind. Versichert sind alle Stamm- und Bewegungsdaten, serienmäßig oder individuell hergestellte Programme sowie auswechselbare Datenträger (z. B. Festplatten), auf denen die Daten gespeichert waren. Die vertragliche vereinbarte Versicherungssumme zur Softwareversicherung entspricht der Höchstentschädigung.

Mehrkosten bzw. Mehrkosten inkl. Betriebsunterbrechung Versicherung

Wurde die Mehrkostenversicherung inkl. Betriebsunterbrechungsversicherung vereinbart, werden anfallende Kosten für die Anmietung zusätzlicher Geräte oder die in Anspruchnahme von Dienstleistungen Dritter abgefangen. Die Betriebsunterbrechungsversicherung leistet zudem für fortlaufende umsatzunabhängige Kosten und auch für einen entgangenen Gewinn.

Hinweis: Die oben aufgeführten Leistungen sind nur verkürzt und auszugsweise wiedergegeben. Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Wortlaut in den diesem Tarif zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen, Besonderen Vereinbarungen und Klauseln.